Unerwünschter Spam‑Call von der Bundesnetzagentur – Was tun?

Übersicht — +22893635000

Neutral
Anrufername: Bundesnetzagentur
Kategorie: Spam
Ort: Togo
Bewertungen: 6

Expertenmeinung

Wer hat schon Lust, von unbekannten Nummern belästigt zu werden? Viele erhalten Anrufe von +22893635000, die sich als Mitteilungen der Bundesnetzagentur ausgeben. Solche Spam‑Anrufe enthalten häufig rechtliche Fachbegriffe, um Verwirrung zu stiften. Der sicherste Schritt ist, die Nummer sofort zu blockieren und keinerlei persönliche Daten preiszugeben. Dokumentieren Sie Gesprächszeit und Inhalt, um sie bei einer Beschwerde vorzulegen. Nutzen Sie die offiziellen Beschwerdeportale der Bundesnetzagentur oder Ihres Mobilfunkanbieters, um den Vorfall zu melden. Aktivieren Sie zudem Call‑Blocking‑Apps und prüfen Sie regelmäßig Ihre Konten auf unautorisierte Aktivitäten. Achten Sie außerdem darauf, verdächtige Links in eventuellen SMS nicht anzuklicken und Ihre Passwörter regelmäßig zu ändern.

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Die Privatsphäre wird hier nicht respektiert, was sehr ärgerlich ist

22893635000 Spam Bundesnetzagentur

Ein am 15.01.2024 erlassenes Verbot der Bundesnetzagentur betrifft isoliert Rechnungslegung und Inkasso und schließt eine Auszahlungssperre für den Zeitraum 01.01.2024‑03.05.2024 ein.

22893635000 Spam Bundesnetzagentur

Laut Anordnung der Bundesnetzagentur vom 15.01.2024 besteht ein isoliertes Verbot der Rechnungslegung und des Inkassos sowie ein Auszahlungssperre im Zeitraum 01.01.2024‑03.05.2024.

22893635000 Spam Bundesnetzagentur

Die Anordnung vom 15.01.2024 seitens der Bundesnetzagentur beinhaltet ein einzelnes Verbot der Rechnungsstellung und des Inkassos und legt eine Auszahlungssperre vom 01.01.2024 bis zum 03.05.2024 fest.

22893635000 Spam Bundesnetzagentur

Durch die Bundesnetzagentur erfolgte am 15.01.2024 ein einzelnes Verbot für Rechnungsstellung und Inkasso sowie ein Auszahlungstopp von 01.01.2024 bis 03.05.2024.

22893635000 Spam Bundesnetzagentur

Gemäß einer Entscheidung der Bundesnetzagentur am 15.01.2024 wird das Rechnungs- und Inkassoverbot einzeln durchgesetzt, zusammen mit einer Auszahlungssperre vom 01.01.2024 bis zum 03.05.2024.

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