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Expertenmeinung
Die Analyse der Kommentare und Anruferinformationen ergibt, dass der Anrufer Bundesnetzagentur eine Maßnahme am 15.01.2024 durchgeführt hat, die ein Rechnungslegungsverbot, ein Inkassierungsverbot sowie ein Auszahlungsverbot vom 01.01.2024 bis 03.05.2024 umfasst. Dies deutet darauf hin, dass die Bundesnetzagentur eine regulierende Rolle spielt und den Anrufer für einen bestimmten Zeitraum mit einem Verbot belegt hat.
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Ein am 15.01.2024 von der Bundesnetzagentur beschlossenes Einzelverbot für Rechnungen und Inkasso gilt zusammen mit einem Auszahlungshalt vom 01.01.2024 bis 03.05.2024.
Am 15.01.2024 setzte die Bundesnetzagentur ein isoliertes Verbot der Rechnungslegung und des Inkassos und sperrte Auszahlungen bis zum 03.05.2024 (Gültigkeit ab 01.01.2024).
Die Bundesnetzagentur hat am 15.01.2024 ein spezifisches Verbot für Rechnungslegung und Inkasso erlassen, zudem ein Auszahlungssperre vom 01.01.2024 bis zum 03.05.2024.
Aufgrund einer Maßnahme der Bundesnetzagentur vom 15.01.2024 gibt es ein separates Verbot für Rechnungslegung und Inkasso sowie eine Auszahlungssperre, die vom 01.01.2024 bis 03.05.2024 gilt.