Die Privatsphäre ist durch diese Anrufe gefährdet
Unerwarteter Anruf von Bundesnetzagentur – Was Sie wissen sollten!
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Expertenmeinung
Wie ein plötzliches Gewitter am Morgen, kann ein unerwarteter Anruf von +22893589900 Verwirrung stiften. Solche Anrufe wirken oft harmlos, doch sie bergen häufig Datenschutz‑Risiken und dienen dem Phishing, weil sie persönliche Angaben erfragen. Prüfen Sie sofort, ob die Nummer offiziell zu einer Behörde wie der Bundesnetzagentur gehört, indem Sie die Nummer auf der offiziellen Webseite nachschlagen. Geben Sie niemals Kontodaten, Sozialversicherungsnummer oder Passwörter am Telefon preis; fordern Sie stattdessen eine schriftliche Bestätigung per E‑Mail oder Brief an. Nutzen Sie die Blockierfunktion Ihres Smartphones, melden Sie den Vorfall bei der Bundesnetzagentur und informieren Sie ggf. Ihre Bank, um mögliche Folgen zu minimieren.
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Ein am 15.01.2024 von der Bundesnetzagentur beschlossenes Einzelverbot für Rechnungen und Inkasso gilt zusammen mit einem Auszahlungshalt vom 01.01.2024 bis 03.05.2024.
Am 15.01.2024 setzte die Bundesnetzagentur ein isoliertes Verbot der Rechnungslegung und des Inkassos und sperrte Auszahlungen bis zum 03.05.2024 (Gültigkeit ab 01.01.2024).
Die Bundesnetzagentur hat am 15.01.2024 ein spezifisches Verbot für Rechnungslegung und Inkasso erlassen, zudem ein Auszahlungssperre vom 01.01.2024 bis zum 03.05.2024.
Aufgrund einer Maßnahme der Bundesnetzagentur vom 15.01.2024 gibt es ein separates Verbot für Rechnungslegung und Inkasso sowie eine Auszahlungssperre, die vom 01.01.2024 bis 03.05.2024 gilt.